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   LAG Brandenburg, 02.04.1993 - 4 Sa 869/92   

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https://dejure.org/1993,3087
LAG Brandenburg, 02.04.1993 - 4 Sa 869/92 (https://dejure.org/1993,3087)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 02.04.1993 - 4 Sa 869/92 (https://dejure.org/1993,3087)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 02. April 1993 - 4 Sa 869/92 (https://dejure.org/1993,3087)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung aus dem Sozialplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 75, 112 Abs. 1, § 112a Abs. 1
    Sozialplan: Ausschluss bestimmter Arbeitnehmer von Leistungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialplan: Kein Verstoß gegen Recht und Billigkeit bei Ausschluß sozial abgesicherter Mitarbeiter von Sozialplanabfindungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 2306
  • DB 1993, 2537
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90

    Teilunwirksamkeit eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Brandenburg, 02.04.1993 - 4 Sa 869/92
    Ob eine Regelung für einen Arbeitnehmer billig oder unbillig ist, zeigt sich in erster Linie daran, wie er im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern behandelt wird (vgl. u.a. BAG, Urteil vom 15.01.1991 - 1 AZR 80/90 -, AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972 mit weiteren Nachweisen).

    Andererseits hat das Bundesarbeitsgericht es als eine Verletzung des § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG angesehen, dass ein Sozialplan auch die Arbeitnehmer von den Leistungen ausgenommen hat, die das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben, nachdem ihnen der Arbeitnehmer mitgeteilt hatte, für sie bestehe aufgrund der Betriebsänderung keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr, und zwar auch dann, wenn sie ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen waren (vgl. BAG, Urteil vom 15.01.1991, aaO.).

  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 156/87

    Sozialplan - Altersruhegeld

    Auszug aus LAG Brandenburg, 02.04.1993 - 4 Sa 869/92
    Auf dieser Grundlage hat das Bundesarbeitsgericht einerseits entschieden, dass eine Klausel bei einem Sozialplan zulässig ist, nach der die Arbeitnehmer von den Leistungen eines Sozialplans ausgenommen werden, die vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch nehmen können (BAG, Urteil vom 26.07.1988 - 1 AZR 156/87 -, AP Nr. 45 zu § 112 BetrVG 1972).
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